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Welterbestätten wurden benannt und eingerichtet, um deren Substanz insgesamt und dauerhaft zu erhalten. Den Titel Welterbe zu erlangen ist nicht in erster Linie ein schmückendes Beiwerk, es ist eine Verpflichtung. Deshalb versteht es sich von selbst, dass zum Welterbe erklärte Objekte, Sammlungen und Einzelstücke gegenüber allen schädigenden Einflüssen geschützt sein müssen. Das betrifft die unkontrollierte Entnahme aus dem natürlichen Gesteinsverband und illegitime private Aneignung, die Weiterveräußerung wie Handel, Tausch und andere Formen, wie die nichtdokumentierte Teilung der Stücke und deren partielle Abgabe, ohne deren Verbleib letztendlich nachvollziehen zu können u.a.m.

Um dieses hohe Ziel erreichen zu können, sind eindeutige Regelungen erforderlich, die über die Berggesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen. Hier sind die Möglichkeiten des Naturschutzes und des Chemnitzer Ortsrechts auszuschöpfen und gegebenenfalls durch noch fehlende Ordnungen zu erweitern. Es kann nicht sein, dass sich wegen nicht vorhandener Regelungen um das Chemnitzer Kieselholz eine Aura von Glücksjägern sammelt, die Ähnlichkeiten mit der altägyptischen Grabräubermentalität des 19. Jahrhunderts aufweist.

Erfahrungen im Umgang mit den Funden liefert das Welterbe Grube Messel bei Darmstadt, wo die Veräußerung von Funden generell ausgeschlossen ist. Eindeutig ist geregelt, dass das Sammeln von und das Graben nach Fossilien an allen Welterbestätten nicht gestattet ist, denn mit der Verleihung des Gütesiegels "UNESCO-Welterbestätte" verpflichtet sich der Antragsteller dazu, das Naturerbe zu erhalten, zu sichern, zu pflegen und es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (siehe Webseiten der Grube Messel). Ebenso wie der Verkauf von rezentem Elfenbein verboten ist, sollte auch der Handel mit Chemnitzer Kieselholz, auch scheibchenweise, verboten, jegliche Weiterveräußerung streng geregelt sein.

Eben gerade der kommerzielle Aspekt und die Möglichkeit für Privatpersonen, in Erlebnissteinbrüchen selbst sein Glück zu finden, dürfte die paläontologisch höchst bedeutsame Region zwischen Treuchtlingen und Eichstädt bisher nicht ermuntert haben, den Antrag auf den Welterbetitel zu stellen. Im Herzen dieses Gebietes liegt immerhin Solnhofen, die Fundstelle der Urvogels. 

Eindrücke aus der Region Solnhofen und Eichstädt

Der Weg zum Welterbetitel, der zugleich das Ziel ist, stellt Prämissen. Die einzelnen Aktivitäten, die in der Hand der Stadt Chemnitz liegen und gebündelt und koordiniert werden müssen, erhalten Gesetzeskraft, indem sie Eingang in die Entwicklungspläne der Stadt finden und jährlich fortgeschrieben werden. So fordert es die UNESCO. Das breite gesellschaftliche Engagement ist gefragt, das über den wissenschaftlichen Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist, weit hinausgehen muss.

Ein Wort zu dem Gedanken, den Versteinerten Wald von Chemnitz an die Bestrebungen der Montanregion Erzgebirge, den Welterbetitel zu erlangen, anzubinden. Die Meinungen sind geteilt. Einerseits bangt in diesem Fall Chemnitz, nicht mehr den Alleinvertretungsanspruch genießen zu können, andererseits ist der Fortgang der Vorbereitungen in Chemnitz bei weitem nicht auf dem Niveau, wie ihn die Montanregion bereits erreicht hat.

Manche befürchten, im Bestand der vielen Einzelobjekte der Montanregion ein Objekt unter vielen zu sein, aber das ist so nicht ganz richtig. Es ist doch ähnlich wie in einem Theaterstück: Die einen stehen als Stars an der Rampe, die anderen als Statisten in der Kulisse, aber alle haben ihre Berechtigung, die Stars genauso wie die Mitglieder des Teams. Und Chemnitz könnte mit dem Versteinerten Wald ein Glanzlicht in der Montanregion werden.

Zugegeben: Ein Alleingang von Chemnitz hat zwar seinen Reiz, aber in der Situation, dass die Bundesrepublik Deutschland jährlich nur ein Objekt von der Tentativliste (Warteliste) bei der UNESCO vorschlagen kann, ist das bei 16 Bundesländern aller 16 Jahre für Sachsen möglich. Die Montanregion Erzgebirge ist bereits auf dieser Liste und wird voraussichtlich 2011 den Antrag auf den Titel stellen. Frühestens sechzehn Jahre später hat Chemnitz mit dem Versteinerten Wald eventuell die Chance, wenn nicht noch ein anderer Antragsteller zuvor auf die Tentativliste aufgenommen wird. Das wäre möglich bei geeigneten Objekten, einer breiten und straffen Organisation und Rückhalt in der Kommune oder bei grenzüberschreitenden Projekten.

Eine Trennung zwischen Weltnaturerbe und Weltkulturerbe gibt es nicht mehr, der Vorzug also, über die Naturstrecke schneller zum Titel gelangen zu können, ist nicht mehr gegeben. Noch ist Chemnitz nicht auf der Tentativliste, und bis dahin sind noch "Schularbeiten" zu machen. Die Mehrzahl der bisherigen Aktivitäten ist nicht auf kommunale Planungen gegründet.

So ist der gemeinsame Gang mit der Montanregion Erzgebirge ernsthaft überdenkenswert, zumal dieses Projekt auch weitere ein bis zwei Objekte in der Stadt Chemnitz in seine Objektliste einbezieht, darunter die Grabung an der ehemaligen Saigerhütte aus der Agricola-Zeit. Wie würde die Welterbe-Kommission der UNESCO wohl in einigen Jahren entscheiden, wenn sie feststellen muß, dass Chemnitz zum zweiten oder gar dritten Mal Welterbestätten in der Stadt haben möchte...? Und überhaupt: Gegenwärtig sind grenzüberschreitende Anträge gefragt und werden wohlwollend bearbeitet. Aber in zwei Jahrzehnten sieht die Welt vielleicht auch ganz anders aus.